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   BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00   

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https://dejure.org/2000,1819
BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,1819)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,1819)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2000 - Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,1819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Kostenfestsetzungsentscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe des Transports von Restmüll zu zugelassenen Entsorgungseinrichtungen in Bayern; Vergabekammern als verwaltungsinterne und unabhängige Stellen; Rechtsgrundlage für die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 237
  • BauR 2001, 238
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 hiergegen hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 12.4.2000 (EWiR 2000, 579) zurückgewiesen.
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Die Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (vgl. BayObLGZ 1999, 127/144).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Die Entscheidung des Senats kann, nicht anders als bei einer sofortigen Beschwerde, die eine Kostengrundentscheidung betrifft (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99 ), ohne mündliche Verhandlung ergehen.
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
    Über sie ist durch das Bayerische oberste Landesgericht zu entscheiden (vgl. BayObLG Verg 4/99, Beschluss vom 29.9.1999, insoweit in IBR 2000, 2 nicht wiedergegeben).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Die nach den §§ 116 ff GWB an sich statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer (vgl. BayObLG, BauR 2001, 238) hat in der Sache teilweise Erfolg.

    Der Senat hat den Wert für das Beschwerdeverfahren nach dem Kosteninteresse der Antragsgegnerin gemäß § 3 ZPO festgesetzt (vgl. BayObLG, BauR 2001, 238).

  • BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02

    Aufwendungen der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; Beschluß vom 28.9.2001 Verg 13/01; Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).

    Die Entscheidung des Senats kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (BayObLG BauR 2001, 238).

  • BayObLG, 29.03.2001 - Verg 2/01

    Kostenerstattung im Verfahren vor der Vergabekammer

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer Südbayern stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG Beschluß vom 4.8.2000 Verg 3/00, BauR 2001, 238; Beschluß vom 29.9.1999 Verg 4/99).

    Die Entscheidung des Senats kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (BayObLG BauR 2001, 238).

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